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Badewanne Erneuern Als Mieter - Was Ist Zu Beachten?

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Warum sollte man als Mieter die Badewanne erneuern?

Als Mieter hat man nicht immer die Möglichkeit, die Wohnung nach eigenen Wünschen zu gestalten. Doch gerade im Badezimmer verbringt man viel Zeit und möchte sich dort wohl und hygienisch sauber fühlen. Eine alte oder beschädigte Badewanne kann da schnell zum Ärgernis werden. Aber darf man als Mieter überhaupt die Badewanne erneuern lassen?

Die Rechtslage

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung zuständig. Das bedeutet, dass er auch für die Erneuerung der Badewanne verantwortlich ist. Als Mieter sollte man sich also zunächst an den Vermieter wenden und den Mangel melden. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Schaden zu beheben.

Wann darf man als Mieter die Badewanne erneuern?

In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass der Vermieter sich weigert, die Badewanne zu erneuern oder sich mit der Reparatur Zeit lässt. In diesem Fall kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden. Zum Beispiel dann, wenn die Badewanne so beschädigt ist, dass sie nicht mehr benutzbar ist oder wenn die Reparatur trotz mehrfacher Aufforderung nicht erfolgt ist.

Was ist bei einer selbst durchgeführten Erneuerung zu beachten?

Wenn der Mieter die Badewanne selbst erneuern möchte, sollte er unbedingt vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die neue Badewanne den geltenden Vorschriften entspricht und fachgerecht eingebaut wird. Eine unsachgemäße Installation kann zu Wasserschäden und Folgeschäden führen, die der Mieter dann selbst tragen muss.

Die Kosten

Die Kosten für die Erneuerung der Badewanne trägt in der Regel der Vermieter. Wenn der Mieter die Erneuerung selbst durchführt, kann er jedoch unter Umständen einen Teil der Kosten vom Vermieter erstattet bekommen. Hier sollte man sich jedoch vorher genau über die rechtliche Lage informieren.

Fazit

Als Mieter hat man in der Regel keinen Anspruch darauf, die Badewanne selbst zu erneuern. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reparatur und Instandhaltung der Wohnung zuständig. Wenn der Vermieter jedoch untätig bleibt und die Badewanne so beschädigt ist, dass sie nicht mehr benutzbar ist, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden. In jedem Fall sollte man jedoch vor einer selbst durchgeführten Erneuerung die Zustimmung des Vermieters einholen und darauf achten, dass die Arbeiten fachgerecht und entsprechend den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.

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